Ortsgemeinde Weisstannen

Ein filmisches Kurzporträt der Schule Weisstannen
, Rösli Vetsch
Eine naturnahe und familiäre Erlebniswelt vom Kindergarten bis zur 6. Klasse

Ortsbürgertag 2023

Geschichte der Ortsgemeinde Weisstannen

Link zum Imagefilm Verband St. Galler Ortsgemeinden: Imagefilm VSGOG

Die Gründung der Gemeinde 1523 (1)

Um 1500 war das Tal schon ziemlich dicht bevölkert. Man darf zirka 60 Familien à 6 Personen, also eine Einwohnerzahl von etwa 300 Personen annehmen. Durch die Urbarisierung der Allmend zur Schaffung neuer Heimwesen und Güter schmolz jene so sehr dahin, dass das Vieh im Frühjahr und Herbst auf ihr nicht mehr genug Nahrung fand. Deshalb kam es immer vor, dass die Weisstanner miteinander um die besten Weideplätze der Allmend stritten, der eine dem andern sein Vieh wegtrieb. Die auswärtigen Besitzer der anstossenden Alpen versuchten auch ihren Alpboden gegen Talallmend hin auszudehnen und den Alpbesitz der Weisstanner einzuschränken, obwohl das Bedürfnis der Einwohner nach Alp infolge weiterer Urbarisierung und Gründung neuer Heimwesen fortlaufend wuchs. Ein Einzelner war diesen Vorkommnissen gegenüber fast machtlos. Da erkannten die Einsichtigen, dass nur ein Zusammenschluss aller Talbewohner zu einer einheitlichen Talgemeinde in dieser gerecht Ordnung schaffen und Übergriffe von aussen erfolgreich abwehren könne. Die Allmend muss geschützt und für die „Heimstkühe" reserviert und die Fläche an Alp vermehrt werden. So schritt man im Jahre 1523 zur Gründung einer eigenen, selbstständigen Talgemeinde mit eigenem Gemeindereglement und eigener Behörden, die für Handhabungen der Ordnung innert der Gemeinde und die Wahrung ihrer Interessen gegen Angriffe von aussen sorgen sollte.

Offiziell wurde die Gemeinde also 1523 gegründet. Die Einwohner nahmen aber schon Jahrzehnte vorher gemeinsame Handlungen vor. So wurden bei der Gründung der Pfarrei anno 1502 einige ältere, einsichtige Männer mit der Leitung der Verhandlungen beauftragt.

1503 kaufte Hans Marqurt in Blunz (Plons) von Ulrich von Ramschwag der Gemeinde Balzers die Alp Lavtina um 270 Gulden.(2) Handwechsel bedingte damals oft auch Marchenstreite, da es noch keine amtliche festgesetzten Grenzen gab. So entstand auch ein Streit zwischen vorgenanntem Marqurt und den Benützern der Allmend von Weisstannen, der anno 15o5 an Ort und Stelle nach einem Augenschein durch Hans Tut, Schultheiss zu Weisstannen, als Obmann und 4 Beigeordneten nach Festsetzung der March- und Zaunpflicht zwischen der Alp Lavtina und der Allmend von Weisstannen beigelegt wurde.(3) Als Wortführer für die Weisstanner sind „die Walser mit ihren Nachbarn" genannt. Unter den „Nachbarn" müssen wir jene Einwohner verstehen, die nicht Walser waren. Somit bestand zirka um1500 schon eine Art Allmendgenossenschaft.


Eine Kopie des „Weisstanner Dorfsrechts"

Folgende Artikel wurden von den Weisstannern mit Mehrheit angenommen und von Hans Dietli von Uri, Rudolf Wichser von Glarus als Abgesandten der löbl. Orte und mit Beizug Hans Jauchs von Uri, derzeit Land- vogt im Sarganserland, bestätigt. Weil die eidg. Orte 2 Abgeordnete und den Landvogt an die Gründungs- versammlung sandten, müssen wir annehmen, dass damit diesletztere offiziell und feierlich durchgeführt und von den Eidgenossen genehmigt wurde.

  • Die Weisstanner sollen 3 Mann abordnen, die um den Tag des hl. Georg (23. April) alle Zäune (gegen die Allmend) zu besichtigen haben. Sie haben zu befehlen, dass fehlerhafte Zäune auszubessern sind. Wer dies nicht tut, soll mit 3 Schilling Pfennig bestraft werden.
     
  • Wer „gschändiges" Vieh hat, welcher Gattung es auch sei, muss dasselbe (von der Allmend) hinweg- nehmen und es selber halten, ohne jemanden Schaden zuzufügen.
     
  • Wer die Allmend nicht für sich selber gebraucht (d.h. für sein Vieh), darf kein fremdes Vieh darauf treiben.
  • Wer Arbeitsrosse auf der Allmend hat, der muss sie am dritten Tage, nachdem das andere Vieh zur Alp gefahren, von ihr wegnehmen bei einer Busse von 3 Schilling Pfennig.
     
  • Wer andern das Vieh ab der Allmend treibt, verfällt einer Busse von 5 Schilling Pfennig.
     
  • Wenn jemand vom Lande sich in Weisstannen niederlassen will, soll er der Gemeinde 10 Pfund Heller für ihr Dorfrecht (=Bürgerrecht) geben. Bürgern von Sargans wird das Bürgerrecht von Weisstannen gratis gegeben. Zieht ein Weisstanner nach Mels, bekommt er das Bürgerrecht auch kostenlos. Will ein Fremder sich in Weisstannen ansiedeln, kann die Gemeinde ihn annehmen oder abweisen.
     
  • Wenn ein Fremder, der kein Landsmann (der Landvogtei Sargans) ist, Boden in Weisstannen kauft, ohne vorher mit den Weisstannern ein Abkommen zu treffen, soll er auf seinem Gute bleiben, bis er sich mit ihnen vereinbart hat.

Gegeben und gesiegelt von obgenanntem Landvogt Jauch auf St. Margrethen-Tag anno 1523.

Dieser Brief wurde vidimiert (d.h. amtlich beglaubigt) und ein Vidimus denen von Weisstannen gegeben den 5. Oktober 1553.



Aus dem Buch „Beiträge zur Geschichte
der Ortsgemeinde Weisstannen"
von Jak. Grünenfelder



(1) Heimblätter. V. Jahrgang Nr. 9/10. Synopsis
(2) Ortsarchiv Mels. Urkundenb. 1887. Nr. 43. Urkunde 143
(3)Ortsarchiv Mels. Urkundenb. 1877. Nr. 45. Urkunde 144

Ortsverwaltungsrat Ortsgemeinde Weisstannen

Willi Aggeler
Präsidium
Rösli Vetsch
Vize-Präsidium
Rolf Moser
Kassieramt
Oskar Tschirky
Aktuariat
Roman Aggeler
Verwaltungsrat/rätin
Daniela Wildhaber
Verwaltungsrat/rätin
Ignaz Schneider
Verwaltungsrat/rätin

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